Jeder Unfallversicherung liegt eine sogenannte Gliedertaxe zu Grunde. Diese legt fest, wie hoch die Entschädigung für eine bestimmte Beeinträchtigung ist. Es gibt zwar eine Standard-Gliedertaxe, die für die Mehrzahl aller Unfallversicherungen gilt; einige Tarife haben jedoch eine vom Standard mehr oder weniger abweichende Gliedertaxe. Von der vereinbarten Gliedertaxe hängt es ab, welche Versicherungssumme benötigt wird. Der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Beins kann z.B. in der Standard-Gliedertaxe mit 70% bewertet werden; in speziellen Tarifen sind hier aber bis zu 100% Bewertung möglich.
Bei Menschen, die bereits körperlich beeinträchtigt sind, müssen die verbliebenen Körperfunktionen bei der Bemessung des Invaliditätsgrads höher bewertet werden. Sie benötigen daher eine gegenüber dem Standard deutlich verbesserte Gliedertaxe.
