Pflegeversicherung für Behinderte

Eine Pflege-Zusatzversicherung ist notwendig, um auch bei Eintritt von Pflegebedüftigkeit seine Selbstbestimmung und wenigstens einen Teil des gewohnten Lebensstandards beibehalten zu können. Ohne eine solche Versicherung stehen in der Regel nur die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zur Verfügung; Folge davon ist mit hoher Sicherheit der Eintritt in ein fremdbestimmtes Leben.

Wem bereits eine Pflegestufe zugewiesen wurde kann keine Pflege-Zusatzversicherung mehr abschließen. Aber auch noch nicht pflegebedürftige Menschen werden von den meisten Versicherungsgesellschaften abgewiesen, wenn bereits eine Krankheit oder Behinderung vorliegt. Insbesondere gilt dies für

  • Menschen mit körperlicher Behinderung
  • Menschen mit Arm- oder Beinamputation
  • Menschen mit geistiger Behinderung (z.B. Down-Syndrom)
  • psychisch kranke Menschen (Depression, Burn-Out, Epilepsie)
  • Menschen mit Diabetes-Erkrankung
  • An Krebs erkrankte Menschen
  • Menschen mit rheumatischen Erkrankungen
  • Menschen mit koronarer Herzkrankheit oder nach Herzinfarkt
  • Menschen mit Übergewicht

In vielen Fällen kann durch die Wahl einer geeigneten Versicherungsgesellschaft trotz Behinderung oder Vorerkrankung eine Pflege-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Kinder haften für ihre Eltern

Nicht immer, aber sehr oft. Wenn die Eltern pflegebedürftig werden, müssen die Kinder auch dann zahlen, wenn jahrzehntelang kein Kontakt bestand. So urteilte im Februar 2014 der Bundesgerichtshof

Der Fall: Vier Jahrzehnte lang wollte ein Friseur aus Bremen nichts von seinem Sohn wissen. Nach der Scheidung brach er den Kontakt ab und reagierte auf Annäherungsversuche ablehnend. Trotzdem gab der Bundesgerichtshof der Stadt Bremen recht. Der Sohn muss die Heimkosten in Höhe von 9.000 Euro für die Unterbringung des Vaters übernehmen.

Fazit: Sich von der Unterhaltspflicht für die Eltern zu befreien ist in den wenigsten Fällen möglich. Selbst schwerwiegende Argumente wie jahrzehntelang fehlender Kontakt oder Enterbung entbinden nicht von der Verpflichtung, für die Eltern im Pflegefall finanziell einstehen zu müssen.

Kinder haften für Ihre Eltern nachdem deren eigenes Vermögen aufgebraucht ist. Somit ist die Pflegevorsorge ein Thema, was die ganze Familie betrifft.

Nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung beträgt der Eigenanteil eines stationären Pflegeplatzes in der Pflegestufe 1 zwischen 1.000 € und 2.000 € monatlich.

Diese Differenz übernimmt eine Pflegezusatzversicherung. Jetzt sogar mit staatlicher Förderung, ohne Altersbegrenzung und ohne Gesundheitsfragen.

Pflege Statistik

Wußten Sie, dass…

… zwei von drei Frauen zum Pflegefall werden!

… die durchschnittliche Pflegedauer eines Patienten 68 Monate sind!

… nur 20% der stationär Pflegebedürftigen in Pflegestufe 3 eingestuft sind!
Die deutliche Mehrheit von 80% sind in Pflegestufe 1 und 2 eingestuft!

… nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung der Eigenanteil eines stationären Pflegeplatzes
in der Pflegestufe 1 zwischen 1.000 € und 2.000 € monatlich beträgt!

Pflege Kosten

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse sind deutschlandweit einheitlich. Die Kosten der Unterbringung in einem Pflegeheim differieren jedoch stark. So So müssen Sie in Frankfurt oder München für einen stationären Pflegeplatz in der Pflegestufe 1 mit monatlichen Kosten von fast 3.000 EUR rechnen. Nach Abzug der Leistung der Pflegekasse von 1.023 EUR verbleiben zu Ihren Lasten fast 2.000 EUR. Demgegenüber ist ein derartiger Pflegeplatz in Leipzig für etwa 2.000 EUR zu haben und Ihr Eigenanteil beträgt somit nur rund 1.000 EUR.

In den höheren Pflegestufen werden die höheren Kosten nicht von der höheren Leistung der Pflegekasse kompensiert; Ihr Eigenanteil ist je nach Pflegestufe um 200 bis 500 EUR höher.

Unter www.bkk-pflegefinder.de können Sie die Kosten der Pflegeheime in Ihrer Region ermitteln. Geben Sie Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl in die Eingabemaske ein. Sie erhalten eine detaillierte Kostenübersicht der Pflegeheime Ihrer Umgebung.

Nach Berechnungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e.V. sind mittlerweile 40 Prozent der in Heimen lebenden Menschen auf Sozialhilfe angewiesen. 71 Prozent der Leistungsbezieher benötigten die staatliche Unterstützung, um die Pflege in Einrichtungen zu finanzieren. Bei rund 28 Prozent der Sozialhilfe-Empfänger reichten Renten, Vermögen und Zahlungen der Pflegeversicherung noch nicht einmal für die ambulante Pflege und das Existenzminimum aus.

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