Unfallversicherung Highlights

Dies ist eine nicht vollständige Aufzählung der Besonderheiten im von der abix AG angebotenen Unfallversicherungstarif für Behinderte. Die für viele Behinderten besonders wichtigen Punkte sind fett hervorgehoben.

 

Unfallbegriff:

  • Bemühungen zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
  • Gewalttätige Auseinandersetzungen
  • Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe (ohne Höchstalter)
  • Einatmung schädlicher Stoffe auch bei Einwirkung bis zu 7 Tage
  • Erfrierungen sowie Sonnenbrand oder -stich
  • Unfreiwillig erlittener Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug
  • Ertrinken sowie tauchtypische Gesundheitsschäden (z.B. Caissonkrankheit)
  • Laser-, Maser-, Röntgen- und sonstige Strahlen (außer Kernenergie)

Kraftanstrengungen:

  • Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengungen
  • Meniskusschädigungen durch erhöhte Kraftanstrengungen
  • Keine Beschränkung auf Gliedmaßen und Wirbelsäule
  • Bauch- und Unterleibsbrüche
  • Versichert sind sämtliche Eigenbewegungen (nicht nur erhöhte Kraftanstrengungen)
  • Oberschenkelhalsbruch und Armbruch sind unabhängig von der Ursache versichert

Infektionen:

  • Einschluss von Infektionskrankheiten unabhängig vom Übertragungsweg*)
  • Als versichertes Ereignis gilt der Ausbruch der Infektionskrankheit**)
  • Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere (z.B. Zeckenbisse)
  • Auch für Infektionen gilt der volle Leistungsumfang (keine Mindestinvalidität etc.)
  • Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen
  • Wundinfektionen und Blutvergiftungen
  • Sonstige Folgen von Insektenstichen (z.B. allergische Reaktionen)
  • Mitversichert sind stationäre Desensibilisierungsmaßnahmen

Mitwirkung von Krankheiten:

  • Krankheitsbedingte Unfallfolgen werden nur bei 100 %-iger Mitwirkung berücksichtigt
  • Durch Gebrechen bedingte Unfallfolgen werden nicht berücksichtigt
  • Keine Kürzung des Invaliditätsgrades bei Krankheitsmitwirkung (Progressionsvorteil)
  • Infolge Entführung/Geiselnahme nicht oder falsch verabreichte Medikamente
  • Dabei wird auf die Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten verzichtet
  • Bewusstseinsstörungen durch Medikamente (auch z.B. Verabreichung von K.O.-Tropfen)
  • Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall
  • Kein Ausschluss von Unfällen durch Krampfanfälle
  • Kein Ausschluss bei Blutungen aus inneren Organen oder Gehirnblutungen
  • Psychische Störungen infolge unfallbedingter organischer Erkrankung
  • Versicherungsschutz bleibt auch bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit bestehen

Sonstige Erweiterungen:

  • Versicherungsschutz besteht auch bei alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen
  • Auch beim Lenken von Kfz gilt keine Promillegrenze
  • Ausdrückliche Mitversicherung von Übermüdung und Erschrecken als Unfallursache
  • Kein Ausschluss von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
  • Minderjährige trotz Lenkens von Fahrzeugen ohne Führerschein
  • Minderjährige beim Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern
  • Überraschender Kriegsausbruch während einer Auslandsreise bis zu 14 Tage
  • Die vorstehende Frist verlängert sich so lange, bis die Ausreise möglich ist
  • Ausdrückliche Mitversicherung von Terroranschlägen

Invalidität:

  • Die Invalidität kann bis zu 2 Jahre nach dem Unfall eingetreten sein
  • Ärztliche Feststellung und Geltendmachung kann bis 3 Jahre nach dem Unfall erfolgen 15 Monate
  • Der Versicherer kann eine Neufeststellung nur bis 2 Jahre nach dem Unfall verlangen
  • Invaliditätsvorschuss trotz laufendem Heilverfahren und fehlender Todesfallsumme

Beitragsfreie Rehabilitationsleistungen:

  • Behindertengerechte bauliche Anpassungen (Kfz, Wohnungsumbau oder Umzug)
  • Prothesen und Hilfsmittel
  • Anschaffung eines Blindenhundes
  • Hilfe zur beruflichen Wiedereingliederung, Schulungs- und Prüfungsgebühren
  • Kostenerstattung für Kur- oder Reha-Maßnahmen (ohne Mindestdauer)
  • Künstliche Organe und Organtransplantationen
  • Kosten kosmetischer Operationen
  • Kosten für Zahnersatz für alle natürlichen Zähne (auch Backenzähne)
  • 1.000 € für psychologische Betreuung (auch bei indirekter Unfalleinwirkung)

Beitragsfreie Unfall-Pflegeleistungen:

  • Pflegehilfe für bis zu 6 Monate bei Hilfebedarf für Verrichtungen des täglichen Lebens
  • Die Pflegehilfe wird gleichzeitig für den Partner erbracht
  • Tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit
  • Zweimal wöchentlich Einkauf und Erledigung notwendiger Besorgungen
  • Zweimal wöchentliche Begleitung zu Arzt-, Therapie- und Behördenterminen
  • Wohnungsreinigung und Versorgung von Wäsche und Pflanzen bis 10 Stunden/Woche
  • Versorgung mit einer Hausnotrufanlage
  • Tägliche Grundpflege (Körperpflege etc.) bis gesetzliche Pflegestufe anerkannt ist
  • Überbrückungshilfe bis 2 Monate für im Haushalt lebende pflegebedürftige Angehörige

Beitragsfreie Leistungen auf Reisen:

  • Such-, Bergungs-, Rettungs-, Transport- und Rückreisemehrkosten
  • Flugrückholung bei Krankenhausaufenthalt ab voraussichtlich 7 Tage
  • Medizinisch notwendige Flugrückholung unabhängig vom Krankenhausaufenthalt
  • Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen
  • Die Kostenübernahme ist nicht an die Einhaltung von Tauchrichtlinien gebunden

Beitragsfreie Hilfeleistungen:

  • 24-Stunden-Hilfe-Telefon
  • Beratung über Vorsorgemaßnahmen und ärztliche Versorgungsmöglichkeiten
  • Hilfe bei der Organisation von Such-, Bergungs- und Rettungseinsätzen
  • Organisation von Krankentransporten und Flugrückholungen
  • Organisation von Kindermädchen, Haushaltshilfen und Nachhilfeunterricht
  • Organisation des Heimtransports und der Versorgung von Haustieren
  • Organisation und Koordination der medizinischen Rehabilitation
  • Hilfe bei der berufliche Wiedereingliederung (Umschulung, Stellensuche, Bewerbung)
  • Pflegehilfe im Inland durch einen vom Versicherer beauftragten qualifizierten Dienstleister

Beitragsbefreiung:

  • Beitragsbefreiung bis 3 Jahre bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers
  • Beitragsbefreiung für Kinder bei Tod des Versicherungsnehmers
  • Beitragsbefreiung gilt gleichzeitig für den Partner
  • Beitragsbefreiung für Kinder und Partner auch bei Invalidität ab 50%

Obliegenheiten:

  • Keine Leistungsreduzierung bei versehentlicher Nichtanzeige bei Berufswechsel
  • Berufswechsel muss nur auf ausdrückliche Anfrage des Versicherers mitgeteilt werden
  • Die Erfordernis der Unverzüglichkeit der Unfallmeldung ist gestrichen
  • Keine Leistungseinschränkung wegen verspätetem Arztbesuch
  • Die Operationspflicht ist gestrichen
  • Keine Pflicht des Kunden zu pauschaler Auskunftsermächtigung
  • Keine Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung

Allgemeine Bedingungen:

  • Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden

 

*) Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echinokokkose, Fleckfieber, Gelbfieber, Gürtelrose, Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Paratyphus, Pest, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlafkrankheit, spinale Kinderlähmung, Tollwut, Tuberkulose, Tularämie, Typhus, Windpocken und Wundstarrkrampf.
**) Versicherungsschutz besteht auch bei Infektion vor Vertragsbeginn. Der Ausbruch (=erstmalige ärztliche Feststellung) darf sich jedoch frühestens drei Monate nach Vertragsbeginn ereignet haben (Wartezeit).

Hinweise:

Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer ohne Höchstbetrag!
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.