Betreuungsverfügung
Um eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten zu vermeiden, sollte man seine Interessen mit einer Betreuungsverfügung frühzeitig im eigenen Sinne regeln. Hier werden z.B. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung und vor allem Ihre persönlichen Betreuungspersonen genau festgeschrieben.
Patientenverfügung
Seit 2009 sind Patientenverfügungen bindend, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Vorstellungen zu äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht. Wichtig: Ihre Vorstellungen müssen eindeutig und rechtskonform formuliert sein.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall oder für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie bestimmen eine Vertrauensperson, um an Ihrer Stelle die Entscheidungen zu treffen, die in Ihrem Sinne sind – und zwar in allen Lebensbereichen.
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